Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren
Verordnung vom 12.06.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert Geltungsbereich, Lohnhöhe (10,68 €/Stunde), einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschläge und tritt am 1. April 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert Geltungsbereich, Lohnhöhe (10,68 €/Stunde), einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschläge und tritt am 1. April 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet, beschränkt sich auf die genannten Tätigkeiten und umfasst alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beschäftigen.
- Der Stundenlohn wird mit 10,68 € festgelegt und richtet sich nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonage‑ und Etuierzeuger (Lohngruppe 5).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.