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Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung
Verordnung vom 12.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte (11,01 €/Stunde bzw. 13,88 € für die Holzindustrie) und einen Zuschlag von 10 % (bzw. 20 % bei eigenem Werkzeug). Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Mai 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Industrie
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte (11,01 €/Stunde bzw. 13,88 € für die Holzindustrie) und einen Zuschlag von 10 % (bzw. 20 % bei eigenem Werkzeug). Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Mai 2024.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter für Bürsten‑ und Pinselarbeiten beschäftigen.
  • Für 21 unterschiedliche Arbeitsschritte sind konkrete Arbeitszeiten pro 1 000 Bündel festgelegt (z. B. Glanzbürsten: 161 Minuten, Pferdebürsten: 152 Minuten).
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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