Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte (11,01 €/Stunde bzw. 13,88 € für die Holzindustrie) und einen Zuschlag von 10 % (bzw. 20 % bei eigenem Werkzeug). Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Mai 2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Industrie
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte (11,01 €/Stunde bzw. 13,88 € für die Holzindustrie) und einen Zuschlag von 10 % (bzw. 20 % bei eigenem Werkzeug). Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Mai 2024.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter für Bürsten‑ und Pinselarbeiten beschäftigen.
- Für 21 unterschiedliche Arbeitsschritte sind konkrete Arbeitszeiten pro 1 000 Bündel festgelegt (z. B. Glanzbürsten: 161 Minuten, Pferdebürsten: 152 Minuten).
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