Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Jänner 2024 ändert die Privathochschul‑Studienförderungsverordnung: Sie fügt in § 1 die Ziffer 19 für die Joseph Haydn Privathochschule ein und erweitert § 6 um neue Absätze (1) und (2). Die geänderte Fassung gilt ab dem 20. Februar 2024.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/18/2024XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Jänner 2024 ändert die Privathochschul‑Studienförderungsverordnung: Sie fügt in § 1 die Ziffer 19 für die Joseph Haydn Privathochschule ein und erweitert § 6 um neue Absätze (1) und (2). Die geänderte Fassung gilt ab dem 20. Februar 2024.Schwerpunkte
- Ein neuer Eintrag (Ziffer 19) wird in § 1 eingefügt und nennt die Joseph Haydn Privathochschule.
- In § 6 wird die Absatzbezeichnung (1) eingeführt und ein neuer Absatz (2) hinzugefügt, der das Inkrafttreten am 20. Februar 2024 festlegt.
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