<!--[-->Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren ab 1. Mai 2024<!--]-->
Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren ab 1. Mai 2024
Verordnung vom 12.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest, mit einem Stundenlohn von 11,01 € und einem zusätzlichen 10‑%igen Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest, mit einem Stundenlohn von 11,01 € und einem zusätzlichen 10‑%igen Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese Arbeiten nicht bereits in einem anderen Heimarbeitsvertrag geregelt sind.
  • Der Stundenlohn für die in Heimarbeit Beschäftigten wird auf 11,01 € festgelegt; daraus ergeben sich die Stückentgelte.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.