Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest, mit einem Stundenlohn von 11,01 € und einem zusätzlichen 10‑%igen Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest, mit einem Stundenlohn von 11,01 € und einem zusätzlichen 10‑%igen Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese Arbeiten nicht bereits in einem anderen Heimarbeitsvertrag geregelt sind.
- Der Stundenlohn für die in Heimarbeit Beschäftigten wird auf 11,01 € festgelegt; daraus ergeben sich die Stückentgelte.
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