Zusammenfassung
Der Heimarbeitstarif legt einen Stundenlohn von 11,40 € sowie einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration fest. Er gilt bundesweit für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Der Heimarbeitstarif legt einen Stundenlohn von 11,40 € sowie einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration fest. Er gilt bundesweit für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Kunststoffwaren, sofern diese Arbeiten nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Der Stundenlohn für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beträgt 11,40 €; Stückentgelte werden auf Basis dieses Stundensatzes berechnet.
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