Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Heimarbeiter in Niederösterreich, Bezirk Gmünd, einen Mindestlohn von 8,81 € pro Stunde plus 10 % Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse fest. Der Tarif gilt für die Herstellung von Kunststoff‑Hülsen und ähnlichen Produkten und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Heimarbeiter in Niederösterreich, Bezirk Gmünd, einen Mindestlohn von 8,81 € pro Stunde plus 10 % Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse fest. Der Tarif gilt für die Herstellung von Kunststoff‑Hülsen und ähnlichen Produkten und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Niederösterreich, politischer Bezirk Gmünd, fachlich für die Herstellung von Kunststoff‑Hülsen, Pumpen und Portionierern für Nahrungs‑ und Genussmittel und persönlich für alle Auftraggeberinnen und -geber, die Heimarbeiter in diesem Bereich beschäftigen.
- Die Stückentgelte für Heimarbeiter werden mit einem Stundenlohn von 8,81 € berechnet.
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