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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Artikel (2024)
Verordnung vom 12.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest. Sie definiert einheitliche Löhne, einen 10 %‑Zuschlag, Urlaub- und Weihnachtszulagen und gilt ab dem 1. Mai 2024 in ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest. Sie definiert einheitliche Löhne, einen 10 %‑Zuschlag, Urlaub- und Weihnachtszulagen und gilt ab dem 1. Mai 2024 in ganz Österreich.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und deckt alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel ab, sowohl qualifiziert als auch nicht qualifiziert.
  • Für qualifizierte Tätigkeiten wird ein Stundenlohn von 11,22 € zugrunde gelegt, für nicht qualifizierte Tätigkeiten 9,60 €.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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