Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest. Sie definiert einheitliche Löhne, einen 10 %‑Zuschlag, Urlaub- und Weihnachtszulagen und gilt ab dem 1. Mai 2024 in ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest. Sie definiert einheitliche Löhne, einen 10 %‑Zuschlag, Urlaub- und Weihnachtszulagen und gilt ab dem 1. Mai 2024 in ganz Österreich.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und deckt alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel ab, sowohl qualifiziert als auch nicht qualifiziert.
- Für qualifizierte Tätigkeiten wird ein Stundenlohn von 11,22 € zugrunde gelegt, für nicht qualifizierte Tätigkeiten 9,60 €.
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