Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleich im Ausland (Juni 2024)
Verordnung vom 12.06.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juni 2024 für jede Auslandsstation von Bundesbeamten und Vertragsbediensteten einen spezifischen Hundertsatz zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage fest.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/12/2024XXVII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juni 2024 für jede Auslandsstation von Bundesbeamten und Vertragsbediensteten einen spezifischen Hundertsatz zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für den Monat Juni 2024 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulagen berechnet werden.
- Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
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