Zusammenfassung
Die Verordnung regelt finanzielle Zuschüsse für den Bau oder die Umrüstung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas und legt Antragstellung, förderfähige Kosten und Höchstförderquoten fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/17/2024XXVII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt finanzielle Zuschüsse für den Bau oder die Umrüstung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas und legt Antragstellung, förderfähige Kosten und Höchstförderquoten fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 63 Abs. 1 des Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetzes (EAG) und wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft erlassen.
- Gefördert werden Investitionen für den Bau neuer Anlagen (§ 61) oder die Umrüstung bestehender Biogasanlagen (§ 60) zur Erzeugung bzw. Aufbereitung von erneuerbarem Gas.
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