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Abwasser‑Emissionsverordnung für die Getränkeindustrie (AEV Getränke)
Verordnung vom 18.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Abwasser‑Emissionsgrenzwerte für die gesamte Getränkeindustrie fest, verlangt regelmäßige Messungen und Meldungen im Emissionsregister und setzt Übergangsfristen von vier bis fünf Jahren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft6/18/2024XXVII
Umwelt
Wasser
Industrie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Abwasser‑Emissionsgrenzwerte für die gesamte Getränkeindustrie fest, verlangt regelmäßige Messungen und Meldungen im Emissionsregister und setzt Übergangsfristen von vier bis fünf Jahren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt verbindliche Emissionsbegrenzungen für alle Betriebe der Getränkeindustrie ein, darunter Brauereien, Mälzereien, Alkohol‑ und Erfrischungsgetränkehersteller sowie die Getränkeabfüllung.
  • Unternehmen müssen ihre Emissionen regelmäßig messen und die Ergebnisse in das elektronische Emissionsregister eintragen; neue BVT‑Beobachtungsparameter sind dabei zu berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

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7 - Tirol



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