Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 passt die Österreichische Arzneitaxe an: Sie fügt einen neuen Absatz zu § 11 hinzu, legt das Inkrafttreten der neuen Anlage B auf den 1. Juli 2024 fest und ändert zahlreiche Preisansätze sowie Bezeichnungen von Arzneimitteln.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/26/2024XXVII
Apotheke
Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 passt die Österreichische Arzneitaxe an: Sie fügt einen neuen Absatz zu § 11 hinzu, legt das Inkrafttreten der neuen Anlage B auf den 1. Juli 2024 fest und ändert zahlreiche Preisansätze sowie Bezeichnungen von Arzneimitteln.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes als Rechtsgrundlage für die Änderungen.
- Ein neuer Absatz 68 wird zu § 11 hinzugefügt und legt das Inkrafttreten der neuen Anlage B auf den 1. Juli 2024 fest.
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