<!--[-->Anpassung der Pferde‑Pauschalverordnung – neue Schwellenwerte und Anwendungsbeginn 2024<!--]-->
Anpassung der Pferde‑Pauschalverordnung – neue Schwellenwerte und Anwendungsbeginn 2024
Verordnung vom 26.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Pferde‑Pauschalverordnung: Der Schwellenwert wird von 400 000 € auf 600 000 € erhöht, der Faktor in § 3 steigt von 27 auf 31 und ein neuer Absatz regelt das Inkrafttreten ab dem Kalenderjahr 2024.
Bundesministerium für Finanzen6/26/2024XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Pferde‑Pauschalverordnung: Der Schwellenwert wird von 400 000 € auf 600 000 € erhöht, der Faktor in § 3 steigt von 27 auf 31 und ein neuer Absatz regelt das Inkrafttreten ab dem Kalenderjahr 2024.

Schwerpunkte

  • Der Schwellenwert für die Berechnung des Durchschnittssatzes wird von 400 000 € auf 600 000 € erhöht.
  • Der Faktorwert in § 3 wird von 27 auf 31 angehoben.
Dokumente (PDFs)
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