Anpassung der Pferde‑Pauschalverordnung – neue Schwellenwerte und Anwendungsbeginn 2024
Verordnung vom 26.06.2024Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Pferde‑Pauschalverordnung: Der Schwellenwert wird von 400 000 € auf 600 000 € erhöht, der Faktor in § 3 steigt von 27 auf 31 und ein neuer Absatz regelt das Inkrafttreten ab dem Kalenderjahr 2024.Bundesministerium für Finanzen6/26/2024XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Pferde‑Pauschalverordnung: Der Schwellenwert wird von 400 000 € auf 600 000 € erhöht, der Faktor in § 3 steigt von 27 auf 31 und ein neuer Absatz regelt das Inkrafttreten ab dem Kalenderjahr 2024.Schwerpunkte
- Der Schwellenwert für die Berechnung des Durchschnittssatzes wird von 400 000 € auf 600 000 € erhöht.
- Der Faktorwert in § 3 wird von 27 auf 31 angehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.