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Anpassung des Referenzenergiepreises und Verlängerung des Stromkostenzuschusses
Verordnung vom 28.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Referenzenergiepreis für Strom auf 25 Cent/kWh fest und verlängert den einmaligen Stromkostenergänzungszuschuss von 52,50 Euro pro Person bis Ende 2024 bzw. Juni 2025.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/28/2024XXVII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Referenzenergiepreis für Strom auf 25 Cent/kWh fest und verlängert den einmaligen Stromkostenergänzungszuschuss von 52,50 Euro pro Person bis Ende 2024 bzw. Juni 2025.

Schwerpunkte

  • Der obere Referenzenergiepreis wird auf 25 Cent pro Kilowattstunde festgelegt und ist ab dem Inkrafttreten der Verordnung für die Berechnung des Stromkostenzuschusses maßgeblich.
  • Für Begünstigte nach §4 Abs.1 SKZG wird der Stromkostenergänzungszuschuss vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 um jeweils 52,50 Euro pro zusätzlicher Person einmalig gewährt.
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