<!--[-->Änderung der Verordnung über Standes‑ und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (BGBl. II Nr. 168/2024)<!--]-->
Änderung der Verordnung über Standes‑ und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (BGBl. II Nr. 168/2024)
Verordnung vom 28.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024 führt ein verbindliches Kostenblatt, erweiterte Aufklärungspflichten und Regelungen zur Inkassovollmacht für die Organisation von Personenbetreuung ein; Inkrafttreten am 1. September 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/28/2024XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024 führt ein verbindliches Kostenblatt, erweiterte Aufklärungspflichten und Regelungen zur Inkassovollmacht für die Organisation von Personenbetreuung ein; Inkrafttreten am 1. September 2024.

Schwerpunkte

  • Ein neues Kostenblatt (§ 3a) muss Vermittlern bei Erstkontakt und in Werbematerialien vorgelegt werden.
  • Vermittler müssen Personenbetreuer vor Vertragsabschluss über die Notwendigkeit einer gültigen Gewerbeberechtigung, zulässige Tätigkeiten (§ 159 GewO) und Qualitätsmaßnahmen (§ 160 GewO) informieren.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.