Änderung der Verordnung über Standes‑ und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (BGBl. II Nr. 168/2024)
Verordnung vom 28.06.2024Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 führt ein verbindliches Kostenblatt, erweiterte Aufklärungspflichten und Regelungen zur Inkassovollmacht für die Organisation von Personenbetreuung ein; Inkrafttreten am 1. September 2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/28/2024XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 führt ein verbindliches Kostenblatt, erweiterte Aufklärungspflichten und Regelungen zur Inkassovollmacht für die Organisation von Personenbetreuung ein; Inkrafttreten am 1. September 2024.Schwerpunkte
- Ein neues Kostenblatt (§ 3a) muss Vermittlern bei Erstkontakt und in Werbematerialien vorgelegt werden.
- Vermittler müssen Personenbetreuer vor Vertragsabschluss über die Notwendigkeit einer gültigen Gewerbeberechtigung, zulässige Tätigkeiten (§ 159 GewO) und Qualitätsmaßnahmen (§ 160 GewO) informieren.
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