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Niederlassungsverordnung 2024 – Festlegung der Jahresquote für Aufenthaltstitel
Verordnung vom 28.06.2024

Zusammenfassung

Die Niederlassungsverordnung 2024 legt fest, dass jährlich höchstens 5 846 quotenpflichtige Aufenthaltstitel vergeben werden dürfen und verteilt diese Quote auf die einzelnen Bundesländer.
Bundesministerium für Inneres6/28/2024XXVII
Integration
Einwanderung
Aufenthaltsrecht

Zusammenfassung

Die Niederlassungsverordnung 2024 legt fest, dass jährlich höchstens 5 846 quotenpflichtige Aufenthaltstitel vergeben werden dürfen und verteilt diese Quote auf die einzelnen Bundesländer.

Schwerpunkte

  • Die Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2024 ist auf 5 846 begrenzt.
  • Burgenland darf im Jahr 2024 maximal 56 quotenpflichtige Aufenthaltstitel ausstellen, davon 40 für Familienzusammenführung und 16 für weitere Kategorien.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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