Niederlassungsverordnung 2024 – Festlegung der Jahresquote für Aufenthaltstitel
Verordnung vom 28.06.2024Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2024 legt fest, dass jährlich höchstens 5 846 quotenpflichtige Aufenthaltstitel vergeben werden dürfen und verteilt diese Quote auf die einzelnen Bundesländer.Bundesministerium für Inneres6/28/2024XXVII
Integration
Einwanderung
Aufenthaltsrecht
Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2024 legt fest, dass jährlich höchstens 5 846 quotenpflichtige Aufenthaltstitel vergeben werden dürfen und verteilt diese Quote auf die einzelnen Bundesländer.Schwerpunkte
- Die Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2024 ist auf 5 846 begrenzt.
- Burgenland darf im Jahr 2024 maximal 56 quotenpflichtige Aufenthaltstitel ausstellen, davon 40 für Familienzusammenführung und 16 für weitere Kategorien.
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