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Änderung der Ammoniakreduktionsverordnung – neue Abdeckungs‑ und Dokumentationspflichten
Verordnung vom 02.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 172/2024 ändert die Ammoniakreduktionsverordnung: Sie ersetzt das Wort „Stallmist“ durch „Festmist“, definiert neue Abdeckungsarten für Festmist und flüssige Dünger, legt Fristen (2025‑2028) für die Nachrüstung fest und führt erweiterte Aufzeichnungspflichten ein.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/2/2024XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung 172/2024 ändert die Ammoniakreduktionsverordnung: Sie ersetzt das Wort „Stallmist“ durch „Festmist“, definiert neue Abdeckungsarten für Festmist und flüssige Dünger, legt Fristen (2025‑2028) für die Nachrüstung fest und führt erweiterte Aufzeichnungspflichten ein.

Schwerpunkte

  • Das Wort „Stallmist“ wird durch das Wort „Festmist“ ersetzt, um klarzustellen, dass trockener Mist gemeint ist.
  • Neue Ziffern definieren drei Abdeckungsarten: feste Abdeckung (Beton, Holz, Zeltdach), flexible künstliche Abdeckung (Kunststoff‑Schwimmkörper oder Folien) und Schwimmdecke (natürlich oder mit Strohhäcksel verstärkt).
Dokumente (PDFs)
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