Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Streckenabschnitte auf der A 22 und S 3 fest, wo die Fahrgeschwindigkeit automatisch gemessen wird, und verlangt eine öffentliche Ankündigung von Beginn und Ende der Messungen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/2/2024XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Streckenabschnitte auf der A 22 und S 3 fest, wo die Fahrgeschwindigkeit automatisch gemessen wird, und verlangt eine öffentliche Ankündigung von Beginn und Ende der Messungen.Schwerpunkte
- Zwei Abschnitte auf der A 22 und S 3 werden als Messstrecken festgelegt, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit bildgebenden Geräten erfasst wird.
- Der Beginn und das Ende der Messstrecken müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer*innen informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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