Zusammenfassung
Die Verordnung 2024/178 ergänzt die Hotel‑ und Restaurantfachausbildungsordnung um neue Paragraphen 4‑16, die den Ablauf, Inhalt und Bewertung der Lehrabschlussprüfung festlegen. Sie führt detaillierte theoretische und praktische Prüfungsbestandteile ein und regelt Wiederholungs‑ sowie Zusatzprüfungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung
Gastgewerbe
Berufsbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2024/178 ergänzt die Hotel‑ und Restaurantfachausbildungsordnung um neue Paragraphen 4‑16, die den Ablauf, Inhalt und Bewertung der Lehrabschlussprüfung festlegen. Sie führt detaillierte theoretische und praktische Prüfungsbestandteile ein und regelt Wiederholungs‑ sowie Zusatzprüfungen.Schwerpunkte
- Einführung neuer Paragraphen 4‑16, die den gesamten Ablauf und Inhalt der Lehrabschlussprüfung für Hotel‑ und Restaurantfachleute festlegen.
- Die theoretische Prüfung umfasst vier Themenbereiche: berufliche Basiskompetenzen, Servicemanagement & Warenwirtschaft, Serviertechniken & Gästebetreuung sowie wirtschaftliche Kompetenz.
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