Änderung des Gültigkeitsdatums in der Maskenbildner*innen‑Ausbildungsordnung
Verordnung vom 03.07.2024Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Juli 2024 ändert das Datum in § 1 Abs. 2 der Maskenbildner*innen‑Ausbildungsordnung von „31. Mai 2024“ auf „31. Dezember 2026“. Damit bleibt die Ausbildungsordnung bis Ende 2026 gültig.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Juli 2024 ändert das Datum in § 1 Abs. 2 der Maskenbildner*innen‑Ausbildungsordnung von „31. Mai 2024“ auf „31. Dezember 2026“. Damit bleibt die Ausbildungsordnung bis Ende 2026 gültig.Schwerpunkte
- Die Ausbildungsordnung für Maskenbildner*innen wird aktualisiert.
- Das bisherige Datum „31. Mai 2024“ wird durch das neue Datum „31. Dezember 2026“ ersetzt.
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