Zusammenfassung
Die Verordnung legt die neue Ausbildung im Lehrberuf Elektronik fest: ein Grundmodul, wahlweise ein Haupt‑ und optional ein Spezialmodul, mit einer maximalen Ausbildungsdauer von vier Jahren.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die neue Ausbildung im Lehrberuf Elektronik fest: ein Grundmodul, wahlweise ein Haupt‑ und optional ein Spezialmodul, mit einer maximalen Ausbildungsdauer von vier Jahren.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Elektronik wird als Modullehrberuf eingerichtet, bestehend aus einem Grundmodul und mindestens einem Hauptmodul.
- Die Ausbildung dauert höchstens vier Jahre; in den ersten beiden Jahren wird das Grundmodul vermittelt, danach folgen Haupt‑ und ggf. Spezialmodule.
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