Änderung des Inkrafttretensdatums in der Sportgerätefachkraft‑Ausbildungsordnung
Verordnung vom 03.07.2024Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Sportgerätefachkraft‑Ausbildungsordnung, indem das Datum in § 1 Abs. 2 von 31 August 2024 auf 31 Dezember 2026 verschoben wird. Damit wird der Stichtag für die Umsetzung der Ausbildungsinhalte verlängert.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Sportgerätefachkraft‑Ausbildungsordnung, indem das Datum in § 1 Abs. 2 von 31 August 2024 auf 31 Dezember 2026 verschoben wird. Damit wird der Stichtag für die Umsetzung der Ausbildungsinhalte verlängert.Schwerpunkte
- Das Inkrafttretensdatum in § 1 Abs. 2 wird von 31 August 2024 auf 31 Dezember 2026 verschoben.
- Die Änderung betrifft ausschließlich den genannten Absatz und hat keine weiteren inhaltlichen Auswirkungen.
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