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Änderung der Steinmetztechnik‑Ausbildungsordnung (BGBl. II Nr. 183/2024)
Verordnung vom 03.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 183/2024 ändert die Steinmetztechnik‑Ausbildungsordnung: Nummerierung von Ziffern wird angepasst, neue Prüfungsinhalte (Prüfarbeit, Technische Ausarbeitung, Fachgespräch) werden eingeführt und ein optionaler Zusatzprüfungsbestandteil wird geschaffen. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 183/2024 ändert die Steinmetztechnik‑Ausbildungsordnung: Nummerierung von Ziffern wird angepasst, neue Prüfungsinhalte (Prüfarbeit, Technische Ausarbeitung, Fachgespräch) werden eingeführt und ein optionaler Zusatzprüfungsbestandteil wird geschaffen. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2024.

Schwerpunkte

  • Die Ziffern 11‑17 in § 2 werden neu nummeriert zu 12‑18; Ziffer 10 wird in die beiden neuen Ziffern 10 (Material‑ und Hilfsstoffe) und 11 (Kalkulation) aufgeteilt.
  • Die praktische Abschlussprüfung wird um die Bestandteile „Prüfarbeit“, „Technische Ausarbeitung“ und „Fachgespräch“ erweitert.
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