Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Fernwärmetechnik, legt die Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren fest, bestimmt Kompetenzen und Prüfungsmodalitäten und regelt das Inkrafttreten ab 1. Juli 2024 (Teile erst 2026).Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Fernwärmetechnik, legt die Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren fest, bestimmt Kompetenzen und Prüfungsmodalitäten und regelt das Inkrafttreten ab 1. Juli 2024 (Teile erst 2026).Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Fernwärmetechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren festgelegt.
- Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. Dezember 2030 möglich.
Dokumente (PDFs)
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