<!--[-->Holztechnik‑Ausbildungsordnung 2024 – neue Regelungen für die Berufsausbildung im Holzbereich<!--]-->
Holztechnik‑Ausbildungsordnung 2024 – neue Regelungen für die Berufsausbildung im Holzbereich
Verordnung vom 03.07.2024

Zusammenfassung

Die Holztechnik‑Ausbildungsordnung von 2024 definiert einen modularen Lehrberuf mit Grund‑, Haupt‑ und optionalem Spezialmodul, legt die maximale Ausbildungsdauer auf vier Jahre fest, regelt die Prüfungsmodalitäten und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Holztechnik‑Ausbildungsordnung von 2024 definiert einen modularen Lehrberuf mit Grund‑, Haupt‑ und optionalem Spezialmodul, legt die maximale Ausbildungsdauer auf vier Jahre fest, regelt die Prüfungsmodalitäten und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Holztechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet: ein Grundmodul plus die Wahl eines von vier Hauptmodule (Fertigteilproduktion, Werkstoffproduktion, Sägetechnik, Fensterbautechnik) und optional das Spezialmodul Design, Konstruktion und Projektmanagement.
  • Die Ausbildungsdauer beträgt höchstens vier Jahre; das Grundmodul dauert zwei Jahre, ein Hauptmodul drei Jahre, ein zusätzliches zweites Hauptmodul vier Jahre und das Spezialmodul dreieinhalb Jahre.
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