Zusammenfassung
Die Verordnung schafft den Lehrberuf Klimagärtner/in mit einer dreijährigen Ausbildung, definiert umfangreiche Kompetenzbereiche und regelt die Lehrabschlussprüfung sowie das Inkrafttreten 2024‑2026.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Umwelt
Bildung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung schafft den Lehrberuf Klimagärtner/in mit einer dreijährigen Ausbildung, definiert umfangreiche Kompetenzbereiche und regelt die Lehrabschlussprüfung sowie das Inkrafttreten 2024‑2026.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Klimagärtnerin/Klimagärtner wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Die Ausbildung kann bis zum 31. Dezember 2031 begonnen werden.
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