<!--[-->Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Drucker und Druckformenhersteller (2024)<!--]-->
Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Drucker und Druckformenhersteller (2024)
Verordnung vom 04.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Grundgehalt, den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration für gewerbliche Lehrlinge in der Druckbranche fest. Sie tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/4/2024XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Grundgehalt, den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration für gewerbliche Lehrlinge in der Druckbranche fest. Sie tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Unternehmen, die im Bereich Druck und Druckformenherstellung tätig sind.
  • Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: 675 € im 1. Lehrjahr, 1 024,10 € im 2. Jahr, 1 534,10 € im 3. Jahr und 1 851,50 € im 4. Jahr.
Dokumente (PDFs)
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