Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Drucker und Druckformenhersteller (2024) Verordnung vom 7/4/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/4/2024XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Grundgehalt, den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration für gewerbliche Lehrlinge in der Druckbranche fest. Sie tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Unternehmen, die im Bereich Druck und Druckformenherstellung tätig sind.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: 675 € im 1. Lehrjahr, 1 024,10 € im 2. Jahr, 1 534,10 € im 3. Jahr und 1 851,50 € im 4. Jahr.
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