Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge im Druckgewerbe
Verordnung vom 04.07.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern fest, definiert Zusatzleistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/4/2024XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern fest, definiert Zusatzleistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und für alle Unternehmen, die das Gewerbe der Drucker und Druckformenherstellung betreiben.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt 675 € im 1. Lehrjahr, 1 024,10 € im 2. Lehrjahr, 1 293,00 € im 3. Lehrjahr und 1 585,10 € im 4. Lehrjahr.
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