<!--[-->Ausbildungsordnung für Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik (2024)<!--]-->
Ausbildungsordnung für Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik (2024)
Verordnung vom 04.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik fest, definiert zwei mögliche Schwerpunkte und regelt die Ausbildung sowie Prüfungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/4/2024XXVII
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik fest, definiert zwei mögliche Schwerpunkte und regelt die Ausbildung sowie Prüfungen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik wird als dreijährige Schwerpunktausbildung eingerichtet.
  • Auszubildende können entweder den Schwerpunkt Vermessungstechnik oder Geoinformationstechnik wählen, jedoch nicht beide gleichzeitig.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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