Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik fest, definiert zwei mögliche Schwerpunkte und regelt die Ausbildung sowie Prüfungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/4/2024XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik fest, definiert zwei mögliche Schwerpunkte und regelt die Ausbildung sowie Prüfungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik wird als dreijährige Schwerpunktausbildung eingerichtet.
- Auszubildende können entweder den Schwerpunkt Vermessungstechnik oder Geoinformationstechnik wählen, jedoch nicht beide gleichzeitig.
Dokumente (PDFs)
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