Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung – Hunderegelungen & Textkorrekturen
Verordnung vom 05.07.2024Zusammenfassung
Die Verordnung 193/2024 ergänzt die 2. Tierhaltungsverordnung um neue Regelungen für Hüte‑ und Herdenschutzhunde, korrigiert den Begriff „warm halten“ zu „warmhalten“ und legt fest, dass bei Tiertransporten Boxen verwendet werden dürfen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/5/2024XXVII
Tierschutz
Landwirtschaft
Tierschutzgesetz
Zusammenfassung
Die Verordnung 193/2024 ergänzt die 2. Tierhaltungsverordnung um neue Regelungen für Hüte‑ und Herdenschutzhunde, korrigiert den Begriff „warm halten“ zu „warmhalten“ und legt fest, dass bei Tiertransporten Boxen verwendet werden dürfen.Schwerpunkte
- Die Wortfolge „warm halten“ wird in allen relevanten Textstellen durch das ein Wort „warmhalten“ ersetzt, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Es werden neue Regelungen für den Einsatz von Hütehunden eingeführt: Nur verträgliche Hunde dürfen zusammenarbeiten, und Zwangs‑ oder Druckmethoden sind verboten.
Dokumente (PDFs)
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