Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Juli 2024)
Verordnung vom 09.07.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juli 2024 für zahlreiche Dienstorte im Ausland individuelle Prozentsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/9/2024XXVII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juli 2024 für zahlreiche Dienstorte im Ausland individuelle Prozentsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für den Monat Juli 2024 für jede aufgeführte Stadt einen individuellen Hundertsatz fest, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
- Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Sätze bildet § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die dem Minister die Befugnis geben, diese Werte zu bestimmen.
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