Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Nitrat‑Aktionsprogramm: Sie definiert neue Begriffe für landwirtschaftliche Kulturen, verbietet nach der Ernte der letzten Hauptfrucht das Ausbringen leichtlöslicher Stickstoffdünger (mit Ausnahmen bis 31. Oktober) und passt Anlageregelungen an.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft7/10/2024XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Nitrat‑Aktionsprogramm: Sie definiert neue Begriffe für landwirtschaftliche Kulturen, verbietet nach der Ernte der letzten Hauptfrucht das Ausbringen leichtlöslicher Stickstoffdünger (mit Ausnahmen bis 31. Oktober) und passt Anlageregelungen an.Schwerpunkte
- Neue Definitionen für "letzte Hauptfrucht" sowie für mehrjährige Gemüsekulturen, Blühpflanzen und Erdbeeren werden eingeführt.
- Leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht nicht mehr ausgebracht werden – mindestens bis zum 15. Oktober; Ausnahmen bis zum 31. Oktober gelten für bestimmte Kulturen, wenn sie vor den genannten Stichtagen angebaut wurden.
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