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Änderung des Nitrat‑Aktionsprogramms – neue Düngeverbote und Definitionen
Verordnung vom 10.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Nitrat‑Aktionsprogramm: Sie definiert neue Begriffe für landwirtschaftliche Kulturen, verbietet nach der Ernte der letzten Hauptfrucht das Ausbringen leichtlöslicher Stickstoffdünger (mit Ausnahmen bis 31. Oktober) und passt Anlageregelungen an.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft7/10/2024XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Nitrat‑Aktionsprogramm: Sie definiert neue Begriffe für landwirtschaftliche Kulturen, verbietet nach der Ernte der letzten Hauptfrucht das Ausbringen leichtlöslicher Stickstoffdünger (mit Ausnahmen bis 31. Oktober) und passt Anlageregelungen an.

Schwerpunkte

  • Neue Definitionen für "letzte Hauptfrucht" sowie für mehrjährige Gemüsekulturen, Blühpflanzen und Erdbeeren werden eingeführt.
  • Leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht nicht mehr ausgebracht werden – mindestens bis zum 15. Oktober; Ausnahmen bis zum 31. Oktober gelten für bestimmte Kulturen, wenn sie vor den genannten Stichtagen angebaut wurden.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

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7 - Tirol



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