Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet LKW über 7,5 t an allen Samstagen vom 13. Jänner bis zum 9. März 2024 zwischen 07:00 und 15:00 Uhr auf den Autobahnen A12 und A13, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist, mit vielen Ausnahmen für lebenswichtige und öffentliche Dienste.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/8/2024XXVII
Umwelt
Verkehr
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet LKW über 7,5 t an allen Samstagen vom 13. Jänner bis zum 9. März 2024 zwischen 07:00 und 15:00 Uhr auf den Autobahnen A12 und A13, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist, mit vielen Ausnahmen für lebenswichtige und öffentliche Dienste.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für LKW und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t gilt an allen Samstagen vom 13. Jänner bis zum 9. März 2024 von 07:00 bis 15:00 Uhr auf den Autobahnen A12 (Inntal) und A13 (Brenner), wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist.
- Ausgenommen vom Verbot sind Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht‑ oder Stechvieh, Postsendungen, periodischen Druckwerken, der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, der unaufschiebbaren Belieferung von Tankstellen, gastronomischen Betrieben, Veranstaltungen, Reparaturen an Kühlanlagen, Abschlepp‑ und Pannenhilfe, Katastrophen‑ und medizinischer Versorgung, dem Straßen‑ und Bahnbau, öffentlichen Sicherheitsdiensten, Müllabfuhr, Abfallentsorgung, Kläranlagenbetrieb, Linienverkehr sowie militärische und Truppentransporte.
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