Ermäßigung der Studienbeiträge für ukrainische Studierende (Verordnung 2024‑20)
Verordnung vom 23.01.2024Zusammenfassung
Die Verordnung 2024‑20 erlässt Studienbeiträge für ukrainische Studierende für die Semester 2022‑2024 und legt das Inkrafttreten auf den 24. Jänner 2024 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/23/2024XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2024‑20 erlässt Studienbeiträge für ukrainische Studierende für die Semester 2022‑2024 und legt das Inkrafttreten auf den 24. Jänner 2024 fest.Schwerpunkte
- Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird der Studienbeitrag für die Semester Sommer 2022, Winter 2022/23, Sommer 2023, Winter 2023/24 und Sommer 2024 erlassen bzw. rückerstattet.
- Der neue Absatz wird als § 7 Abs. 5 in die bestehende Verordnung eingefügt und verweist auf den Text von § 4a Abs. 1 Satz.
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