Tiergesundheits‑Anpassungsverordnung 2024: Impfstoffe, Bluetongue‑Regeln & Aquakultur‑Seuchen
Verordnung vom 16.07.2024Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Einsatz nicht zugelassener Tierimpfstoffe, ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung und erweitert die Aquakultur‑Seuchenverordnung um neue Vorgaben.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/16/2024XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Einsatz nicht zugelassener Tierimpfstoffe, ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung und erweitert die Aquakultur‑Seuchenverordnung um neue Vorgaben.Schwerpunkte
- Die Verordnung erlaubt die Anwendung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe, wenn sie in den Anlagen 1 bzw. 2 aufgeführt sind und entweder durch EU‑Recht oder behördliche Anordnung gedeckt werden.
- Die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung wird geändert: Bei Ausbruch muss die Behörde unverzüglich melden, der Minister kann eine Schutzzone von mindestens 100 km und anschließend eine Kontrollzone von mindestens 50 km einrichten; zudem werden zulässige Impfstoffe konkretisiert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.