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Erleichterung der Studienbeiträge für ukrainische Studierende 2024
Verordnung vom 17.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 205/2024 ermächtigt, Studienbeiträge für ukrainische Studierende im Sommer‑ und Wintersemester 2024 zu erlassen bzw. zurückzuerstatten und legt das Inkrafttreten der Regelung einen Tag nach ihrer Kundmachung fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/17/2024XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 205/2024 ermächtigt, Studienbeiträge für ukrainische Studierende im Sommer‑ und Wintersemester 2024 zu erlassen bzw. zurückzuerstatten und legt das Inkrafttreten der Regelung einen Tag nach ihrer Kundmachung fest.

Schwerpunkte

  • Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird der Studienbeitrag für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25 erlassen bzw. rückerstattet.
  • Die Absatzbezeichnungen „(1)“ und Absatz 2 im Paragraphen 4a entfallen, um die neue Regelung klarer zu strukturieren.
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