Aufhebung der Verordnung zu Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland
Verordnung vom 23.07.2024Zusammenfassung
Die Verordnung vom 23. Juli 2024 hebt die frühere Regelung zur Festlegung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland auf und tritt am selben Tag in Kraft.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/23/2024XXVII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 23. Juli 2024 hebt die frühere Regelung zur Festlegung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland auf und tritt am selben Tag in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die frühere Regelung zur Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen auf.
- Die Aufhebung stützt sich auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956.
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