Novelle 2024 der Führerscheingesetz‑Gesundheitsverordnung – Gebühren‑ und Meldeanpassungen
Verordnung vom 29.07.2024Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 ändert die Führerscheingesetz‑Gesundheitsverordnung: Sie streicht einen Satz, führt neue Meldepflichten ein, erhöht einige Gebühren, fügt eine neue Gebühr von 300 € für Verkehrsanpassungen hinzu und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. August 2024 fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/29/2024XXVII
Verkehr
Finanzen
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 ändert die Führerscheingesetz‑Gesundheitsverordnung: Sie streicht einen Satz, führt neue Meldepflichten ein, erhöht einige Gebühren, fügt eine neue Gebühr von 300 € für Verkehrsanpassungen hinzu und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. August 2024 fest.Schwerpunkte
- Der letzte Satz in § 20 Abs. 2 wird gestrichen.
- Erste Satz von § 21 Abs. 3 lautet nun: Änderungen im Handbuch nach § 19 Abs. 4 müssen der Bundesministerin gemeldet werden.
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