<!--[-->Studienbeihilfen‑Valorisierungsverordnung 2024 – Festsetzung der Beihilfen‑Beträge<!--]-->
Studienbeihilfen‑Valorisierungsverordnung 2024 – Festsetzung der Beihilfen‑Beträge
Verordnung vom 31.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. September 2024 die Beträge für die Studienbeihilfe, den Selbsterhalt und das Abschlussstipendium fest und sorgt dafür, dass Berechtigte die neue Höhe automatisch erhalten.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/31/2024XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. September 2024 die Beträge für die Studienbeihilfe, den Selbsterhalt und das Abschlussstipendium fest und sorgt dafür, dass Berechtigte die neue Höhe automatisch erhalten.

Schwerpunkte

  • Festlegung der neuen Beträge für Grundbeihilfe, Selbsterhalt und das Studienabschluss‑Stipendium (z. B. 404 €, 301 €, 290 € usw.).
  • Studierende, denen bereits für das Sommer‑ und Wintersemester 2024/25 eine Beihilfe bewilligt wurde, erhalten die neue Höhe automatisch ab dem 1. September 2024 – ein gesonderter Antrag ist nicht mehr nötig.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Polaschek Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Polaschek Martin, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.