Studienbeihilfen‑Valorisierungsverordnung 2024 – Festsetzung der Beihilfen‑Beträge
Verordnung vom 31.07.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. September 2024 die Beträge für die Studienbeihilfe, den Selbsterhalt und das Abschlussstipendium fest und sorgt dafür, dass Berechtigte die neue Höhe automatisch erhalten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/31/2024XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. September 2024 die Beträge für die Studienbeihilfe, den Selbsterhalt und das Abschlussstipendium fest und sorgt dafür, dass Berechtigte die neue Höhe automatisch erhalten.Schwerpunkte
- Festlegung der neuen Beträge für Grundbeihilfe, Selbsterhalt und das Studienabschluss‑Stipendium (z. B. 404 €, 301 €, 290 € usw.).
- Studierende, denen bereits für das Sommer‑ und Wintersemester 2024/25 eine Beihilfe bewilligt wurde, erhalten die neue Höhe automatisch ab dem 1. September 2024 – ein gesonderter Antrag ist nicht mehr nötig.
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