<!--[-->Änderung der Bundes‑Arbeitsstätten‑ und Sicherheits‑Vertrauenspersonen‑Verordnungen (BGBl. II/214/2024)<!--]-->
Änderung der Bundes‑Arbeitsstätten‑ und Sicherheits‑Vertrauenspersonen‑Verordnungen (BGBl. II/214/2024)
Verordnung vom 31.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung BGBl. II/214/2024 ändert die Bundes‑Arbeitsstätten‑ und Sicherheits‑Vertrauenspersonen‑Verordnungen: Sie streicht § 44, verschärft Vorgaben zu Verkehrswegen, Beleuchtung und Fluchtwegen, legt Mindestbreiten für Notausgänge fest und erweitert Qualifikationen für Sicherheitsvertrauenspersonen.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport7/31/2024XXVII
Gesundheit
Sicherheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung BGBl. II/214/2024 ändert die Bundes‑Arbeitsstätten‑ und Sicherheits‑Vertrauenspersonen‑Verordnungen: Sie streicht § 44, verschärft Vorgaben zu Verkehrswegen, Beleuchtung und Fluchtwegen, legt Mindestbreiten für Notausgänge fest und erweitert Qualifikationen für Sicherheitsvertrauenspersonen.

Schwerpunkte

  • Der Eintrag zu § 44 entfällt vollständig, sodass die bisherige Regelung nicht mehr gilt.
  • Verkehrswege in Arbeitsstätten müssen möglichst eben, ausreichend tragfähig und bei jeder Witterung gefahrlos nutzbar sein; die Beleuchtungsstärke muss mindestens 30 Lux betragen und darf nicht blenden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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