<!--[-->Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Juli 2024)<!--]-->
Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Juli 2024)
Verordnung vom 01.08.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juli 2024 für zahlreiche Dienstorte im Ausland die jeweiligen Hundertsätze zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage fest.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/1/2024XXVII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juli 2024 für zahlreiche Dienstorte im Ausland die jeweiligen Hundertsätze zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird auf Grundlage von § 21b Abs. 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 erlassen.
  • Die einzelnen Hundertsätze dienen der Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage nach § 21b Abs. 1.
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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