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Entlastungsmaßnahmen für Land‑ und Forstwirtschaft (NEHG‑EMV‑LuF)
Verordnung vom 12.08.2024

Zusammenfassung

Die NEHG‑Entlastungsmaßnahmenverordnung regelt, wie Land‑ und Forstbetriebe eine finanzielle Entlastung für höhere Energiekosten beantragen können, definiert förderfähige Flächenarten und legt das Berechnungsmodell sowie das Prüfverfahren durch die AMA fest.
Bundesministerium für Finanzen8/12/2024XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die NEHG‑Entlastungsmaßnahmenverordnung regelt, wie Land‑ und Forstbetriebe eine finanzielle Entlastung für höhere Energiekosten beantragen können, definiert förderfähige Flächenarten und legt das Berechnungsmodell sowie das Prüfverfahren durch die AMA fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die technische Ausgestaltung und organisatorische Durchführung der Entlastungsmaßnahme für Land‑ und Forstwirtschaft im Rahmen des NEHG‑2022.
  • Betriebsinhaber können bei der AMA einen Antrag auf Vergütung stellen, wenn sie die förderfähigen Flächenarten (z. B. Ackerland, Weingärten, Mähwiesen) bewirtschaften.
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