<!--[-->Änderung der WiEReG‑NutzungsentgelteV – nachträgliche Zahlung bei Nutzung über Service Provider<!--]-->
Änderung der WiEReG‑NutzungsentgelteV – nachträgliche Zahlung bei Nutzung über Service Provider
Verordnung vom 27.08.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die WiEReGNutzungsentgelteV und erlaubt, das Entgelt bei Nutzung über einen Service Provider nachträglich zu zahlen. Die Änderung wird am 1. Oktober 2024 wirksam.
Bundesministerium für Finanzen8/27/2024XXVII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die WiEReGNutzungsentgelteV und erlaubt, das Entgelt bei Nutzung über einen Service Provider nachträglich zu zahlen. Die Änderung wird am 1. Oktober 2024 wirksam.

Schwerpunkte

  • Nutzer, die über einen Service Provider auf das Register zugreifen, dürfen das Nutzungsentgelt auch nachträglich bezahlen.
  • Die neue Regelung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

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