Zusammenfassung
Die Verordnung passt die im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge für das Jahr 2025 um zwei Drittel der positiven Inflationsrate an. Bei einer festgestellten Inflationsrate von 5 % wird eine Erhöhung von 3,3333 % vorgenommen und auf volle Euro gerundet.Bundesministerium für Finanzen8/30/2024XXVII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung passt die im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge für das Jahr 2025 um zwei Drittel der positiven Inflationsrate an. Bei einer festgestellten Inflationsrate von 5 % wird eine Erhöhung von 3,3333 % vorgenommen und auf volle Euro gerundet.Schwerpunkte
- Die Verordnung erhöht alle in § 33 genannten Steuerbeträge für das Jahr 2025 um zwei Drittel der positiven Inflationsrate.
- Die Bundesanstalt hat die Inflationsrate mit 5,0 % ermittelt; daraus ergibt sich eine Erhöhung von 3,3333 %.
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