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Inflationsanpassungsverordnung 2025 – Anpassung von Steuerbeträgen
Verordnung vom 30.08.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung passt die im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge für das Jahr 2025 um zwei Drittel der positiven Inflationsrate an. Bei einer festgestellten Inflationsrate von 5 % wird eine Erhöhung von 3,3333 % vorgenommen und auf volle Euro gerundet.
Bundesministerium für Finanzen8/30/2024XXVII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung passt die im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge für das Jahr 2025 um zwei Drittel der positiven Inflationsrate an. Bei einer festgestellten Inflationsrate von 5 % wird eine Erhöhung von 3,3333 % vorgenommen und auf volle Euro gerundet.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erhöht alle in § 33 genannten Steuerbeträge für das Jahr 2025 um zwei Drittel der positiven Inflationsrate.
  • Die Bundesanstalt hat die Inflationsrate mit 5,0 % ermittelt; daraus ergibt sich eine Erhöhung von 3,3333 %.
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