Zusammenfassung
Die Verordnung vom 2. September 2024 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Altstandorte und aktualisiert mehrere Anhänge, die am 15. September 2024 in Kraft treten.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/2/2024XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 2. September 2024 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Altstandorte und aktualisiert mehrere Anhänge, die am 15. September 2024 in Kraft treten.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes.
- Neue Altstandorte werden in den Anhängen 3, 4 und 6 des Altlastenatlas aufgenommen.
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