<!--[-->Section‑Control‑Verordnung für den A10‑Tunnel (Ofenauertunnel – Hieflertunnel) 2024<!--]-->
Section‑Control‑Verordnung für den A10‑Tunnel (Ofenauertunnel – Hieflertunnel) 2024
Verordnung vom 03.09.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Messstrecken für die Geschwindigkeitsüberwachung im Ofenauertunnel‑Hieflertunnel der A10 fest, kündigt deren Beginn und Ende an, hebt die Vorgängerverordnung von 2023 auf und tritt am 20. September 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/3/2024XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Messstrecken für die Geschwindigkeitsüberwachung im Ofenauertunnel‑Hieflertunnel der A10 fest, kündigt deren Beginn und Ende an, hebt die Vorgängerverordnung von 2023 auf und tritt am 20. September 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Für die Fahrtrichtung Villach wird ein Messstreckenabschnitt zwischen km 29,50 und km 33,21 festgelegt; für die Fahrtrichtung Salzburg zwischen km 33,28 und km 29,71.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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