Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine flächendeckende Geschwindigkeitsüberwachung auf zwei Abschnitten der A9‑Tunnelkette Inzersdorf–Schön ein. Beginn und Ende der Messstrecken werden ausgeschildert, die alte Regelung von 2023 wird aufgehoben, und das Gesetz gilt ab dem 4. Oktober 2024.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/3/2024XXVII
Verkehr
Straßenverkehr
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine flächendeckende Geschwindigkeitsüberwachung auf zwei Abschnitten der A9‑Tunnelkette Inzersdorf–Schön ein. Beginn und Ende der Messstrecken werden ausgeschildert, die alte Regelung von 2023 wird aufgehoben, und das Gesetz gilt ab dem 4. Oktober 2024.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei überwachte Abschnitte der A9‑Tunnelkette: von km 19,80 bis km 24,96 in Fahrtrichtung Spielfeld und von km 24,99 bis km 19,83 in Gegenrichtung (Richtung Linz).
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen durch entsprechende Verkehrsschilder angekündigt werden, damit alle Verkehrsteilnehmer wissen, wo die Geschwindigkeitsüberwachung aktiv ist.
Dokumente (PDFs)
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