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Winterfahrverbot für LKW auf der A10 Tauern Autobahn (Jänner–März 2024)
Verordnung vom 25.01.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für den Winter 2024 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf der A10 Tauern Autobahn an allen Freitagen (13‑19 Uhr) und Samstagen (7‑15 Uhr) in festgelegten Streckenabschnitten fest. Ausgenommen sind Lieferungen von Lebensmitteln, Notfalldiensten, öffentliche Sicherheit, Müllabfuhr, Linienverkehr und weitere wichtige Transporte.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/25/2024XXVII
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für den Winter 2024 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf der A10 Tauern Autobahn an allen Freitagen (13‑19 Uhr) und Samstagen (7‑15 Uhr) in festgelegten Streckenabschnitten fest. Ausgenommen sind Lieferungen von Lebensmitteln, Notfalldiensten, öffentliche Sicherheit, Müllabfuhr, Linienverkehr und weitere wichtige Transporte.

Schwerpunkte

  • An allen Freitagen vom 26. Jänner bis zum 29. März 2024 ist das Befahren der A10 Tauern Autobahn mit LKW über 7,5 t zwischen Salzburg‑Pongau (Süd) und Rennweg‑Golling (Nord) von 13:00 bis 19:00 Uhr verboten, wenn die Fahrt nach Italien oder Slowenien führt.
  • An allen Samstagen vom 27. Jänner bis zum 30. März 2024 ist das Befahren derselben Streckenabschnitte von 7:00 bis 15:00 Uhr verboten, wenn die Fahrt nach Deutschland oder in die Tschechische Republik führt.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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