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Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 4 zwischen Prater und Schwechat
Verordnung vom 03.09.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet eine Geschwindigkeits‑Messstrecke auf der A 4 zwischen Prater und Schwechat ein, um die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit per Bildtechnik zu überwachen. Der Abschnitt wird öffentlich angekündigt und tritt am 10. September 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/3/2024XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet eine Geschwindigkeits‑Messstrecke auf der A 4 zwischen Prater und Schwechat ein, um die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit per Bildtechnik zu überwachen. Der Abschnitt wird öffentlich angekündigt und tritt am 10. September 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 StVO 1960 als rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Messstrecken.
  • Die Messstrecke erstreckt sich von km 0,24 (Knoten Prater) bis km 3,21 auf der A 4 Ost‑Autobahn.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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