<!--[-->Änderung der Obergrenzenrichtlinien für COFAG‑Förderungen<!--]-->
Änderung der Obergrenzenrichtlinien für COFAG‑Förderungen
Verordnung vom 04.09.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Obergrenzenrichtlinien der COFAG, präzisiert Titel und Paragraphen, stärkt die Kontrollbefugnisse des Finanzministers und legt neue Rückzahlungs‑ und Prüfungsregeln fest. Alle Änderungen gelten ab dem 1. August 2024.
Bundesministerium für Finanzen9/4/2024XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Obergrenzenrichtlinien der COFAG, präzisiert Titel und Paragraphen, stärkt die Kontrollbefugnisse des Finanzministers und legt neue Rückzahlungs‑ und Prüfungsregeln fest. Alle Änderungen gelten ab dem 1. August 2024.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird bereinigt, indem die Formulierung „gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG‑Gesetzes“ entfernt wird.
  • Der Text von § 2 wird um die Absatzbezeichnung „(1)“ ergänzt und ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der die Inkrafttretung bestimmter Punkte im Anhang auf den 1. August 2024 festlegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

ÖVP

EU-Kommissar

Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.