Änderung der Deponieverordnung: Regelungen für carbon‑ und glasfaserverstärkte Kunststoffe
Verordnung vom 06.09.2024Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Deponieverordnung um neue Regeln für carbon‑ und glasfaserverstärkte Kunststoffe, legt Ablagerungsbedingungen fest und bestimmt befristete Zeiträume bis 2028.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/6/2024XXVII
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Deponieverordnung um neue Regeln für carbon‑ und glasfaserverstärkte Kunststoffe, legt Ablagerungsbedingungen fest und bestimmt befristete Zeiträume bis 2028.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 47c wird eingeführt, der die Übergangsbestimmung für die Ablagerung von carbon‑ und glasfaserverstärkten Kunststoffen enthält.
- Die Definition von Bodenbestandteilen wird ergänzt, wobei organische Bestandteile maximal 1 % und andere Materialien maximal 5 % des Gesamtvolumens ausmachen dürfen.
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